Teilnahmebedingungen für das Kreuzworträtsel
1. Veranstalter
Veranstalter des Kreuzworträtsels sind die Dorfnachrichten der Gemeinden Aegerten, Brügg und Studen.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Aegerten, Brügg oder Studen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch das fristgerechte Einsenden des Lösungswortes unter Angabe von Name und Adresse an: wettbewerb@dorfnachrichten.ch oder per Postkarte an: Dorfnachrichten, Mettgasse 1, 2555 Brügg.
Die Teilnahme ist kostenlos. Der Einsendeschluss wird in den Dorfnachrichten jeweils bekannt gegeben.
4. Gewinn / Gewinnspiel
Die Gewinne sind je ein Gutschein à CHF 50.- eines Gewerbebetriebes aus Aegerten, Brügg oder Studen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich
Unter allen fristgerecht eingegangenen richtigen Einsendungen werden zwei Gewinner:innen per Zufallsprinzip ausgelost und schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.
5. Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist (z.B. Versand des Gewinns). Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters.
6. Veröffentlichung
Mit der Teilnahme erklären sich die Gewinner:innen einverstanden, dass ihr Vorname, Nachname und Wohnort in den Dorfnachrichten veröffentlicht werden.
7. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz über den Wettbewerb geführt. Die Herausgeber übernehmen keine Haftung für technische Probleme oder verspätete Einsendungen.
8. Sonstiges
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt Schweizer Recht.
Brügg, August 2025